E-Rechnung für Lohnunternehmen und Landwirte

E‑Rechnung? Schon erledigt.

AgriPlaner macht aus Ihren Aufträgen Rechnungen als ZUGFeRD oder XRechnung, prüft sie vor dem Versand und verschickt sie per E-Mail. Eingehende E-Rechnungen liest das System selbst aus.

  • ZUGFeRD und XRechnung
  • Vor dem Versand geprüft
  • Im Betriebsmanagement enthalten
Gültignach XRechnung / EN 16931
Versendetan buchhaltung@lennartz.de
Was wann gilt

Die Fristen zur E-Rechnung.

Die Pflicht kommt in Stufen. Empfangen müssen alle Betriebe schon heute können, beim Verschicken gibt es Übergangszeiten.

Seit 1. Januar 2025

Empfangen

Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können. Das gilt auch für Kleinunternehmer und pauschalierende Landwirte.

JetztBis Ende 2026

Übergang

Rechnungen auf Papier sind noch erlaubt, als einfaches PDF nur mit Zustimmung des Empfängers. E-Rechnungen dürfen Sie schon jetzt schicken.

Ab 1. Januar 2027

Größere Betriebe

Wer 2026 mehr als 800.000 € Gesamtumsatz hatte, muss Geschäftskunden E-Rechnungen schicken. Kleinere Betriebe haben noch ein Jahr Zeit.

Ab 1. Januar 2028

Alle Betriebe

Die Pflicht gilt für alle Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland. Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer.

Stand Oktober 2026, ohne Gewähr und keine Steuerberatung. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen. Im Einzelfall fragen Sie Ihren Steuerberater.

Rechnungen schreiben

Aus dem Auftrag wird die E-Rechnung.

Sie haken die erledigten Aufträge an, AgriPlaner rechnet sie ab. Welches Format ein Kunde bekommt, hinterlegen Sie einmal bei ihm.

  • Positionen aus den Aufträgen: Stunden, Hektar und Kilometer, An- und Abfahrt, mit Preisen aus Dienstleistung, Fahrzeug und Anbaugerät
  • Format je Kunde: ZUGFeRD für Geschäftskunden, XRechnung mit Leitweg-ID für Behörden, oder weiter PDF
  • Prüfung vor dem Versand mit dem Prüfwerkzeug der KoSIT. Ist etwas falsch, geht nichts raus, und Sie sehen den Grund im Klartext
  • Versand per E-Mail, auf Wunsch über Ihre eigene Rechnungsadresse, auch bei wiederkehrenden Rechnungen
Rechnungen empfangen

Eingangs­rechnungen tippt niemand mehr ab.

Ihre Lieferanten schicken an eine eigene Rechnungsadresse. Was dort ankommt, liegt wenige Minuten später ausgelesen in Ihren Ausgaben, Sie bestätigen nur noch.

  • Eigene Rechnungsadresse, zum Beispiel betrieb@post.agriplaner.de
  • XRechnung und ZUGFeRD werden automatisch gelesen: Lieferant, Nummer, Datum, Beträge und Steuer
  • PDF- und Foto-Rechnungen liest die KI beim Übernehmen aus
  • Original unverändert abgelegt, doppelte Rechnungen werden erkannt
Rund um die Rechnung

Vom Angebot bis zum Steuerberater.

Die E-Rechnung ist Teil des Rechnungswesens im Betriebsmanagement. Alles, was vor und nach der Rechnung kommt, ist schon da.

Angebote mit Bestätigung

Der Kunde bestätigt oder lehnt das Angebot über einen Link ab, ohne Anmeldung.

Lieferschein zur Rechnung

Lieferscheine als Rechnung übernehmen, die verknüpften Aufträge werden dabei neu bepreist.

Wiederkehrende Rechnungen

Wöchentlich bis jährlich, als Entwurf oder automatisch per E-Mail versendet, mit Leistungszeitraum.

Erinnerung und Mahnung

Zahlungserinnerung und Mahnstufen aus der versendeten Rechnung heraus.

Echte Stornorechnung

Stornieren erzeugt ein eigenes Gegendokument mit eigener Nummer, das Original bleibt erhalten.

Buchungsstapel im DATEV-Format

Erlöse und Ausgaben als Datei für Ihren Steuerberater, mit SKR03 oder SKR04.

DATEV ist eine eingetragene Marke der DATEV eG. AgriPlaner erzeugt eine Datei im DATEV-Format, eine Schnittstelle zu DATEV oder eine Zertifizierung ist damit nicht verbunden.

Häufige Fragen

Fragen zur E-Rechnung

Wir zeigen Ihnen gern, wie aus einem Ihrer Aufträge eine geprüfte E-Rechnung wird.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?
Nein. Eine E-Rechnung enthält einen strukturierten Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Programme automatisch auslesen können. Bei ZUGFeRD steckt dieser Datensatz im PDF, bei der XRechnung ist er die Rechnung selbst. Ein normales PDF zählt nach der Übergangszeit nicht mehr als Rechnung zwischen Unternehmen.
ZUGFeRD oder XRechnung, was brauche ich?
Für Geschäftskunden meist ZUGFeRD: Ihr Kunde sieht ein normales PDF, sein Buchhaltungsprogramm liest die Daten. Die XRechnung ist reines XML und vor allem für Behörden gedacht, dafür brauchen Sie die Leitweg-ID des Empfängers. AgriPlaner erzeugt ZUGFeRD im Profil EN 16931. Die einfachen Profile MINIMUM und BASIC WL zählen nicht als E-Rechnung.
Ab wann muss ich E-Rechnungen verschicken?
Ab 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz im Jahr 2026 über 800.000 € lag, sonst ab 2028. Freiwillig dürfen Sie schon heute E-Rechnungen schicken, Ihre Geschäftskunden müssen sie seit 2025 annehmen. Rechnungen an Privatkunden sind nicht betroffen.
Wie empfange ich E-Rechnungen mit AgriPlaner?
Sie beantragen in den Einstellungen eine eigene Rechnungsadresse, zum Beispiel betrieb@post.agriplaner.de, und geben sie Ihren Lieferanten. Eingehende XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen liest AgriPlaner automatisch aus und legt sie zur Übernahme in die Ausgaben bereit. PDF- und Foto-Rechnungen liest die KI beim Übernehmen aus.
Was gilt für pauschalierende Landwirte?
Eine Ausnahme gibt es für sie nicht. E-Rechnungen empfangen müssen sie seit 2025 können, ausstellen in der Regel ab 2028. Den Durchschnittssatz nach § 24 UStG bildet AgriPlaner derzeit nicht eigens ab. Sprechen Sie uns an, wenn Sie das brauchen.
Was passiert, wenn eine E-Rechnung fehlerhaft ist?
Dann geht sie nicht raus. AgriPlaner prüft jede E-Rechnung vor dem Versand und nennt fehlende Angaben im Klartext, etwa eine fehlende Steuernummer oder Leitweg-ID. Sie korrigieren und senden erneut.
Was kostet die E-Rechnung?
Senden und Empfangen von E-Rechnungen ist im AgriPlaner Betriebsmanagement enthalten, ab 159 € im Monat, ohne Gebühr je Rechnung.
Wer sieht meine Rechnungen?
Nur Ihr Betrieb. Die Daten liegen auf unseren Servern in Deutschland und sind für andere Kunden nicht zugänglich, abgesichert durch einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Bereit, bevor die Pflicht kommt.

In einer kurzen Demo sehen Sie, wie aus einem Auftrag eine geprüfte E-Rechnung wird und wie Eingangsrechnungen von selbst in den Ausgaben landen.